Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Berufskolleg am Goldberg – Wirtschaftsgymnasium – der Stadt Gelsenkirchen ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.bkamgoldberg.de und wurde am 28. Juni 2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Wir haben den Webauftritt vom 20. Juni 2025 auf seine Barrierefreiheit im Rahmen einer Selbsteinschätzung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens überprüft.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Im Zuge des Tests wurden exemplarisch die folgenden Seiten geprüft:

Hierbei wurden die folgenden Prüfschritte als teilweise erfüllt festgestellt:

  • 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
  • 1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar
  • 1.4.10 Inhalte brechen um
  • 1.4.12 Textabstände anpassbar

Hierbei wurden u.a. die folgenden Prüfschritte als nicht erfüllt festgestellt:

  • 1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln

 

 HINWEIS: 

Die Schule arbeitet bei der Gestaltung der Schulwebsite mit der Webdesign Agentur crocovision, Ruhrstraße 19, 45468 Mülheim an der Ruhr zusammen. Wir streben an, mit der schrittweisen Behebung der Barrieren voraussichtlich im 2.Halbjahr 2025 gemeinsam zu starten. Bis dahin bitten wir aufgrund unseres umfangreichen Angebots um Ihr Verständnis!

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www. bkamgoldberg.de/kontakt-beratung/sekretariat-anfahrt/

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z. B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise auf unserer Website: www.bkamgoldberg.de/datenschutz/.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Berufskolleg am Goldberg
der Stadt Gelsenkirchen
– Wirtschaftsgymnasium –
Goldbergstr. 58-60
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 6384-21000

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff. der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik