Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August  2022

Vor zehn Tagen hat das Schulministerium als Grundsätze für den Unterrichtsbetrieb im neuen Schuljahr – neben den bekannten Hygieneempfehlungen – Eigenverantwortung, Schulbesuch ohne Symptome und die Empfehlung zum Tragen einer Maske den ca. 5.500 Schulen in NRW mitgeteilt.

Vorausgegangen waren dazu Gespräche mit Lehrer-, Eltern- und den kommunalen Spitzenverbänden.

Die wichtigsten Punkte des Coronakonzeptes sind:

• Das Tragen einer Maske im Gebäude wird weiterhin empfohlen.
• Schülerinnen und Schüler können am ersten Unterrichtstag freiwillig einen Selbsttest unter Aufsicht der Lehrkräfte machen.
• Anschließend erfolgen Testungen nur noch anlassbezogen – und möglichst zu Hause. Dazu können Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bis zu fünf Antigenselbsttests pro Monat erhalten. Anlassbezogen bedeutet, z. B. bei einem engen Kontakt zu einer infizierten Person oder bei leichten Erkältungssymptomen.
• Bei einem negativen Testergebnis kann ein Schulbesuch erfolgen. Das negative Testergebnis bestätigen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Erziehungsberechtigten; bei Volljährigen sie selber.
• Nach einem positiven Testergebnis eines Antigenselbsttests muss ein PCR- oder Coronaschnelltest („Bürgertest“) erfolgen.
• Bei positivem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test muss sich die infizierte Person unverzüglich auf direktem Wege in die Isolierung begeben.
• Die Isolierung kann durch „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schulministerium.nrw/ .

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

R. Niebisch
(Schulleiter)