Wir begrüßen Sie recht herzlich als Schülerin bzw. Schüler an unserer Schule!
Wir pflegen einen toleranten und respektvollen Umgang miteinander und leben eine Kultur des Hinsehens.
Wir wollen Ihnen den Erwerb einer umfassenden Handlungsfähigkeit ermöglichen, um fachlich fundiert und verantwortlich handeln zu können.
Um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen, bedarf es Regeln, die sich unsere Schulgemeinschaft gesetzt hat:
Verhalten auf dem Schulgelände:
1.Minderjährigen Personen ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich nicht gestattet. Volljährige Personen verlieren beim Verlassen des Schulgeländes den Versicherungsschutz.
2.Während der Pausen ist der Aufenthalt in der ersten und zweiten Ebene des ersten Gebäudes sowie in der zweiten und dritten Ebene auf den Emporen vor den Klassenräumen des sechsten Gebäudes verboten.
3.Die Zugangstreppe zum Hauptgebäude muss immer freigehalten werden.
4.Das Parken auf dem Schulhof ist verboten.
5.Fahrräder können nach einem Antrag bei der Schulleitung versichert auf dem Schulgelände abgestellt werden.
6.Ballspiele und Schneeballwerfen sind auf dem Schulgelände verboten.
7.Die Toiletten müssen immer sauber gehalten werden. Verunreinigungen müssen dem Sekretariat gemeldet werden.
8.Der Konsum und der Verkauf von Alkohol, Drogen und Zigaretten (auch E-Zigaretten) sind verboten.
9.Aufnahmen und Vorführungen mit dem Smartphone u. ä. ohne die Einwilligung der beteiligten Personen sind generell verboten.
10.Eine missbräuchliche und strafbare Nutzung von Smartphones u. ä. auf dem Schulgelände (gilt auch für schulische Veranstaltungen an anderen Orten) wird verfolgt, führt zur Einleitung von Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW und zur Anzeige bei der Polizei.
Verhalten während des Unterrichts:
1.Smartphones u. ä. müssen an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort gelegt werden. Das Mitbringen dieser Geräte in unsere Schule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an den Geräten kann daher keine Haftung übernommen werden. Die Nutzung dieser Geräte während des Unterrichts ist grundsätzlich verboten. Bei Verstößen wird das Smartphone bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen. Die Rückgabe erfolgt gegen Vorlage eines Ausweises im Sekretariat:
Montags bis donnerstags um 12:40 Uhr (Berufsschulklassen) und 14:20 Uhr (Vollzeitklassen)
Freitags um 12:40 Uhr (alle Bildungsgänge)
2.Das Tragen von Kappen und Mützen ist verboten.
3.Essen und Trinken während des Unterrichts sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das Trinken von Wasser ist während des Unterrichts mit Einwilligung der Lehrperson erlaubt.
4.Das Kauen von Kaugummis ist nicht gestattet.
5.Ist eine Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Aufsicht, hat der Klassensprecher oder dessen Vertreter das Sekretariat zu informieren.
6.Der Ordnungsdienst (Fegen, Tafeldienst, Müllentsorgung) ist zu beachten.
7.Am Ende des Unterrichts müssen die Stühle in den Klassenräumen hochgestellt werden und die Fenster geschlossen sein.
Allgemeine Punkte mit besonderer Bedeutung:
1.Der Schulleiter oder sein Vertreter üben das Hausrecht aus.
2.Der Gesundheitsschutz, die Rücksichtnahme und der schonende Umgang, auch bezogen auf die Nachbarschaft und das Umfeld der Schule, besitzen Priorität.
3.Mit der Ausstattung der Schule muss pfleglich umgegangen werden.
4.Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Bei Schäden bzw. Verlust wird keine Haftung übernommen.
5.Die Verkehrssprache im Unterricht ist deutsch.
6.Die Anweisungen der Lehrperson (auch die der Mitarbeiterinnen des Sekretariats oder die des Hausmeisters) müssen befolgt werden.
7.Liegt ein Notfall (z. B. Feuer, plötzliche Erkrankung) vor, muss umgehend die nächste Lehrperson informiert werden.
Die vollständige Hausordnung (Stand: 31.01.2025, im pdf-Dateiformat) zum Download finden Sie hier.
Anschrift
Goldbergstr. 58 - 60
45894 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 6384-21000
Fax: 0209 6384-21055
sekretariat@bkamgoldberg.de
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(in den Ferien von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)