Die Ausbildung im Einzelhandel findet in einer Vielzahl unterschiedlichster Branchen statt, z. B. im Lebensmittelhandel, Schuhhandel, Möbelhandel, in Drogeriemärkten und vielen mehr. Daher werden den Auszubildenden in sogenannten „branchengemischten Klassen“ alle Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, um eine umfassende Handlungsfähigkeit in ihrem Beruf zu erhalten. Zu den Hauptaufgaben des Kaufmanns/der Kauffrau im Einzelhandel zählen die Beratung von Kunden, die Beschaffung und Annahme von Waren, das Auffüllen und die Pflege von Waren, die Bearbeitung von Reklamationen sowie das Kassieren. Darüber hinaus werden weitere Inhalte aus den Bereichen Marketing, des Rechnungswesens und anderer relevanter gesetzlicher Rahmenbedingungen vermittelt.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachklasse des Einzelhandels ist ein Ausbildungsvertrag. Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Üblicherweise gelten der Erweiterte Erste Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10), der Mittlere Schulabschluss (früher: Realschulabschluss), aber auch das Abitur als schulische Voraussetzung. Eine schnelle Auffassungsgabe, ein sicheres Zahlenverständnis, Kontaktfreude, Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Auftreten sind nur einige der vielen Erfordernisse in diesem Beruf.
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs bzw. zwölf Monate ist bei entsprechender Vorbildung bzw. hervorragenden schulischen Leistungen möglich. Die entsprechenden Verkürzungen müssen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
Kundenkommunikation und -service | LF 2, LF 3 | LF 10 | LF 12 |
Warenbezogene Prozesse | LF 4, LF 5 | LF 6, LF 7 | – |
Wirtschafts- und Sozialprozesse | LF 1 | LF 9 | LF 13, LF 14 |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | – | LF 8 | LF 11 |
Lernfeld | Beschreibung |
1. | Das Einzelhandelsunternehmen erkunden und präsentieren |
2. | Verkaufsgespräche kundenorientiert führen |
3. | Kunden im Servicebereich Kasse betreuen |
4. | Waren präsentieren |
5. | Werben und den Verkauf fördern |
6. | Waren beschaffen |
7. | Waren annehmen, lagern und pflegen |
8. | Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren |
9. | Preispolitische Maßnahmen planen und durchführen |
10. | Besondere Verkaufssituationen bewältigen |
11. | Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern |
12. | Mit Marketingkonzepten den Kunden gewinnen und binden |
13. | Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen |
14. | Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln |
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Berufsabschlussprüfung wird bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Weitere Informationen zu den Prüfungsfächern und der Bestehensregelung sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/100815
https://www.ihk-aka.de/pruefungen
Zusatzangebote und -qualifikationen
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I, dem Erweiterten Ersten Schulabschluss, gleichwertig. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses ggf. auch mit Qualifikation (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. Diese allgemeinbildenden Abschlüsse qualifizieren die Auszubildenden für weitere Fortbildungsmaßnahmen oder für eine weitere Schullaufbahn.
Besondere Chancen für Einzelhandelskaufleute bieten die Tätigkeitsfelder Warenwirtschaft, Marketing, Handelslogistik, Beschaffung und Warenannahme, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Controlling und E-Commerce. Kaufleute im Einzelhandel unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf. Mit entsprechender Berufspraxis und Weiterbildung sind leitende Positionen in den Bereichen Einkauf, Lagerwesen, Verwaltung oder im Personalwesen erreichbar.
Eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin, Schwerpunkt Absatzwirtschaft am Berufskolleg am Goldberg ist darüber hinaus möglich.
Am Ende der Ausbildung können Auszubildende einen Schulabschluss erwerben, der höher ist als der bisher erreichte. Hierbei ist die Vorbildung nicht entscheidend.
Wer bisher noch keinen Schulabschluss erworben hat, kann alle unten aufgeführten Schulabschlüsse erreichen.
Sie erwerben…
Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse:
An die Stelle von Englisch treten für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler Fremdsprachen gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen vom 10. März 1992.
Die Zuordnung der Berufsschultage erfolgt in der letzten Ferienwoche. Das genaue Datum des ersten Unterrichtstages und die Berufsschultage, die Klassenzuteilung und der Klassenraum werden den Ausbildungsbetrieben durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer in der letzten Ferienwoche mitgeteilt.
Folgendes sollen die Auszubildenden am ersten Berufsschultag mitbringen:
Folgende Schulbücher sind in aktuellster Auflage für die jeweiligen Ausbildungsjahre selbst zu beschaffen:
Alle weiteren Schulbücher werden durch die Schule gestellt.
Anschrift
Goldbergstr. 58 - 60
45894 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 6384-21000
Fax: 0209 6384-21055
sekretariat@bkamgoldberg.de
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Donnerstag:
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(in den Ferien von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)