Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
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| Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren |
| Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren |
| |
| Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen |
| Kunden akquirieren und binden |
| Wertströme erfassen und beurteilen |
| Gesprächssituationen gestalten |
| Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
| Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten |
| Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern |
| Geschäftsprozesse darstellen und optimieren |
| Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren |
| Ein Projekt planen und durchführen |
Darüber hinaus werden weitere berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer unterrichtet:
- Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
- Deutsch/Kommunikation
- Sport/Gesundheitsförderung
- Religionslehre
- Politik/Gesellschaftslehre
Folgende Arbeitsbücher sind von den Schülerinnen und Schülern zu kaufen:
- Verlag Cornelsen, Reihe BE Partners Büromanagement – Lernsituationen
für das 1.Lehrjahr: Arbeitsbuch Band 1,
ISBN: 978-3-06-451918-3
für das 2.Lehrjahr: Arbeitsbuch Band 2,
ISBN: 978-3-06-451919-0 (wertorientierte Finanzbuchführung)
für das 3.Lehrjahr: Arbeitsbuch Band 3,
ISBN: 978-3-06-451920-6
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
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| Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren |
| Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren |
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| Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen |
| Kunden akquirieren und binden |
| Wertströme erfassen und beurteilen |
| Gesprächssituationen gestalten |
| Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
| Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten |
| Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern |
| Geschäftsprozesse darstellen und optimieren |
| Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren |
| Ein Projekt planen und durchführen |
Darüber hinaus werden weitere berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer unterrichtet:
- Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
- Deutsch/Kommunikation
- Sport/Gesundheitsförderung
- Religionslehre
- Politik/Gesellschaftslehre
Folgende Arbeitsbücher sind von den Schülerinnen und Schülern zu kaufen:
- Verlag Cornelsen, Reihe BE Partners Büromanagement – Lernsituationen
für das 1.Lehrjahr: Arbeitsbuch Band 1,
ISBN: 978-3-06-451918-3
für das 2.Lehrjahr: Arbeitsbuch Band 2,
ISBN: 978-3-06-452057-8
für das 3.Lehrjahr: Arbeitsbuch Band 3,
ISBN: 978-3-06-451920-6
Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Die Berufsabschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) abgelegt.
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung wird i. d. R. nach 15 Monaten abgelegt und besteht aus einer rechnergestützten Prüfung (120 Minuten), die mit 25 % in die Abschlussnote einfließt.
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung wird i. d. R. am Ende des dritten Ausbildungsjahres abgelegt und umfasst zwei schriftliche Prüfungen in Kundenbeziehungsprozesse KBP (150 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo (60 Minuten) und ein Fachgespräch. KBP fließt mit 30 %, WiSo mit 10 % und das Fachgespräch mit 35 % in die Endnote ein.
- Bei verkürzten Ausbildungsverträgen weichen die Prüfungszeitpunkte ab.
Weitere Informationen zu den Prüfungsfächern und den Bestehensregelungen finden Sie auf den Seiten der IHK-Nordwestfalen.
Zusatzangebote und -qualifikationen
- KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung sind Kaufleute für Büromanagement in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung einsetzbar.
Weiterhin bietet diese Ausbildung eine gute Grundlage zur Weiterbildung im erlernten Beruf und zum Studium.
Für Büromanager gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten stellen nur eine kleine Auswahl dar:
Am Ende der Ausbildung können Auszubildende einen Schulabschluss erwerben, der höher ist als der bisher erreichte. Hierbei ist die Vorbildung nicht entscheidend.
Wer bisher noch keinen Schulabschluss erworben hat, kann alle unten aufgeführten Schulabschlüsse erreichen.
Sie erwerben…
- den erweiterten ersten Schulabschluss (Früher: HS10 bzw. Hauptschulabschluss Klasse 10), wenn Sie einen Berufsschulabschluss bekommen.
- den mittleren Abschluss (früher Fachoberschulreife), wenn Sie
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestehen
- und Sie die für den mittleren Abschluss notwendigen Englischkenntnisse (siehe unten) nachweisen.
- den mittleren Abschluss (früher Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe („Quali“, „Q-Vermerk“), wenn Sie
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestehen
- und Sie die für den mittleren Abschluss notwendigen Englischkenntnisse (siehe unten) nachweisen.
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife, wenn Sie
- folgende Voraussetzungen mitbringen
- Fachoberschulreife oder Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe,
- ein bestehendes dreijähriges Ausbildungsverhältnis und
- die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes erhalten
- und während der Ausbildung an einem zusätzlichen Unterrichtsangebot teilnehmen und zusätzlich zum Berufsabschluss die FHR-Prüfung erfolgreich ablegen.
Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse:
- durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
- durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder
- durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).
An die Stelle von Englisch treten für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler Fremdsprachen gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen vom 10. März 1992.