Industriekaufleute befassen sich in Betrieben des Mittelstands und der Großindustrie branchenübergreifend mit kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgaben in den Funktionsbereichen Materialwirtschaft, Produktion, Personal, Absatz oder im Finanz- und Rechnungswesen. Nach Abschluss der Ausbildung bearbeiten sie u. a. spezifische Kundenaufträge, organisieren den Einkauf und das Einlagern von Werkstoffen, organisieren, steuern und überwachen Fertigungsprozesse, planen und ermitteln den Personalbedarf und Personaleinsatz, konzipieren Marketingmaßnahmen und führen diese durch, erstellen und bereiten Informationen für die Kosten- und Leistungsrechnung auf, führen die Finanzbuchhaltung und ermitteln den Finanz- und Investitionsbedarf.
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung beruflicher Handlungskompetenz. In der Berufsschule erwerben die Auszubildenden branchenübergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten, gehen gut vorbereitet in die Abschlussprüfungen der IHK und HWK und sind nach dem Abschluss der Berufsausbildung in der Lage, in unterschiedlichen kaufmännischen Bereichen den ständig wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Die Förderung kaufmännischer Fachkompetenz erfolgt in einer geschäftsprozessorientierten und problemorientierten Lernumgebung, die soziale und mediale Kompetenzen schult und die Verbesserung der methodischen und sprachlichen Kommunikationsfähigkeit als Ziel verfolgt.
Neben dem Berufsschulabschluss können parallel zur Ausbildung am Berufskolleg am Goldberg Schulabschlüsse nachgeholt werden, wie der erweiterte erste Schulabschluss, der mittlere Abschluss, der mittlere Abschluss mit Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe und die Fachhochschulreife.
Weiterführende Informationen zum Ausbildungsberuf können Sie unter den Links zum Rahmenlehrplan Industriekauffrau/Industriekaufmann und auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) finden.
Für die Aufnahme am Berufskolleg am Goldberg ist ein eingetragener Berufsausbildungsvertrag erforderlich. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich.
Bei der Klassenzuteilung werden die Eingangsvoraussetzungen, sowie die Dauer des Ausbildungsvertrages berücksichtigt.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs bzw. zwölf Monate ist bei entsprechender Vorbildung bzw. hervorragenden schulischen Leistungen in Absprache mit den Ausbildungsbetrieben möglich.
Auszubildende, die während der Ausbildung gute Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb erbringen und das Einverständnis von Betreib und Berufsschule einholen, können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen und auf diese Weise die Ausbildungszeit verkürzen.
Der Berufsschulunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Berufsschultagen statt. Die Stundenverteilung erfolgt auf der Grundlage von 12 Wochenstunden.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
Geschäftsprozesse | LF 2, LF 5 | LF 5, LF 6, LF 7 | LF 7, LF 10, LF 11 |
Wirtschafts- und Sozialprozesse | LF 1 | LF 9 | LF 9, LF 12 |
Steuerung und Kontrolle | LF 3, LF 4 | LF 4, LF 6, LF 7 | LF 10, LF 8, LF 11 |
Lernfeld | Beschreibung |
1. | In Ausbildung und Beruf orientieren |
2. | Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen |
3. | Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren |
4. | Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen |
5. | Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
6. | Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
7. | Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
8. | Jahresabschluss analysieren und bewerten |
9. | Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen |
10. | Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren |
11. | Investitions- und Finanzierungsprozesse planen |
12. | Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen |
Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs sind neben den oben angegebenen zudem Datenverarbeitung und Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch.
Zu den Fächern des berufsübergreifenden Bereichs zählen Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religion, Sport/Gesundheitsförderung.
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Zwischen- und die Abschlussprüfung werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Die erste Kammerprüfung erfolgt in der Mittelstufe mit der Teilnahme an der Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung dauert 90 Minuten und findet im Herbst, in der Regel Ende September oder Anfang Oktober sowie im Frühjahr, meistens Ende Februar oder Anfang März statt. Entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung wird die Zwischenprüfung in den Prüfungsfächern Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialprozesse durchgeführt.
Am Ende der Ausbildung erfolgt die zweite Kammerprüfung, die so genannte Abschlussprüfung. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (mündliche Prüfung) zusammen.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet folgende Prüfungsbereiche:
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und setzt sich aus der Präsentation eines betrieblichen Prozesses und einem anschließenden Fachgespräch zusammen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Prüfungen der IHK erhalten Sie u. a. auf den Seiten der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) und der IHK Nordwestfalen.
Die Ausbildungsordnung erreichen Sie über den Link zum Bundesgesetzblatt.
Zusatzangebote und -qualifikationen
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung sind Industriekaufleute nicht nur in verschiedenen Branchen der Industrie, sondern auch in anderen Bereichen der Wirtschaft aufgrund ihrer weitgefächerten Ausbildung einsetzbar.
Weiterhin bietet diese Ausbildung eine gute Grundlage zur Weiterbildung im erlernten Beruf und zum Studium.
Für Industriekaufleute gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten stellen nur eine kleine Auswahl dar:
Am Ende der Ausbildung können Auszubildende einen Schulabschluss erwerben, der höher ist als der bisher erreichte. Hierbei ist die Vorbildung nicht entscheidend.
Wer bisher noch keinen Schulabschluss erworben hat, kann alle unten aufgeführten Schulabschlüsse erreichen.
Sie erwerben…
Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse:
An die Stelle von Englisch treten für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler Fremdsprachen gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen vom 10. März 1992.
Die Zuordnung der Berufsschultage erfolgt in der letzten Ferienwoche. Das genaue Datum des ersten Unterrichtstages und die Berufsschultage, die Klassenzuteilung und der Klassenraum werden den Ausbildungsbetrieben durch den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin in der letzten Ferienwoche mitgeteilt.
Folgendes sollen die Auszubildenden am ersten Berufsschultag mitbringen:
Sie können sich bzw. Ihre Auszubildenden direkt über das Onlineportal der Stadt Gelsenkirchen oder über das Anmeldeformular bei uns anmelden.
Anschrift
Goldbergstr. 58 - 60
45894 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 6384-21000
Fax: 0209 6384-21055
sekretariat@bkamgoldberg.de
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(in den Ferien von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)