Für die Aufnahme am Berufskolleg am Goldberg ist ein eingetragener Berufsausbildungsvertrag erforderlich. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich.
Bei der Klassenzuteilung werden die Eingangsvoraussetzungen, sowie die Dauer des Ausbildungsvertrages berücksichtigt.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs bzw. zwölf Monate ist bei entsprechender Vorbildung bzw. hervorragenden schulischen Leistungen in Absprache mit den Ausbildungsbetrieben möglich.
Auszubildende, die während der Ausbildung gute Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb erbringen und das Einverständnis von Betreib und Berufsschule einholen, können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen und auf diese Weise die Ausbildungszeit verkürzen.
Der Berufsschulunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Berufsschultagen statt. Die Stundenverteilung erfolgt auf der Grundlage von 12 Wochenstunden.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
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Wirtschafts- und Sozialprozesse | | | |
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| In Ausbildung und Beruf orientieren |
| Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen |
| Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren |
| Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen |
| Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
| Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
| Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
| Jahresabschluss analysieren und bewerten |
| Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen |
| Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren |
| Investitions- und Finanzierungsprozesse planen |
| Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen |
Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs sind neben den oben angegebenen zudem Datenverarbeitung und Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch.
Zu den Fächern des berufsübergreifenden Bereichs zählen Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religion, Sport/Gesundheitsförderung.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
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Wirtschafts- und Sozialprozesse | | | |
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| Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten |
| Projekte planen und durchführen |
| Kundenaufträge bearbeiten und überwachen |
| Beschaffungsprozesse planen und steuern |
| WErtströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten |
| Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren |
| Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen |
| Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen durchführen |
| Marketingkonzepte planen und umsetzen |
| Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen |
| Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten |
| Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren |
| Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen |
Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs sind neben den oben angegebenen zudem Datenverarbeitung und Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch.
Zu den Fächern des berufsübergreifenden Bereichs zählen Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religion, Sport/Gesundheitsförderung.
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Zwischen- und die Abschlussprüfung werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Die erste Kammerprüfung erfolgt in der Mittelstufe mit der Teilnahme an der Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung dauert 90 Minuten und findet im Herbst, in der Regel Ende September oder Anfang Oktober sowie im Frühjahr, meistens Ende Februar oder Anfang März statt. Entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung wird die Zwischenprüfung in den Prüfungsfächern Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialprozesse durchgeführt.
Am Ende der Ausbildung erfolgt die zweite Kammerprüfung, die so genannte Abschlussprüfung. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (mündliche Prüfung) zusammen.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet folgende Prüfungsbereiche:
- Geschäftsprozesse (180 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialprozesse (60 Minuten)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (90 Minuten)
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und setzt sich aus der Präsentation eines betrieblichen Prozesses und einem anschließenden Fachgespräch zusammen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Prüfungen der IHK erhalten Sie u. a. auf den Seiten der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) und der IHK Nordwestfalen.
Die Ausbildungsordnung erreichen Sie über den Link zum Bundesgesetzblatt.
Zusatzangebote und -qualifikationen
- KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Form einer gestreckten Abschlussprüfung abgelegt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt im vierten Ausbildungshalbjahr (nach ca. 18 Monaten) und beinhaltet die Ausbildungsinhalte der ersten 15 Ausbildungsmonate. Die Prüfung dauert 90 Minuten und findet im Herbst, in der Regel im September sowie im Frühjahr, meistens im Februar statt. Entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung wird die Prüfung in den Bereichen Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung durchgeführt.
Am Ende der Ausbildung erfolgt
Teil 2 gestreckten Abschlussprüfung. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (mündliche Prüfung) zusammen.
Die
schriftliche Prüfung beinhaltet folgende Prüfungsbereiche:
- Marketing, Vertrieb, Personalwesen und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (150 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Die
mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und setzt sich aus der Präsentation eines betrieblichen Prozesses und einem anschließenden Fachgespräch zusammen. Für die Fachaufgabe ist zudem eine Dokumentation zu erstellen Komma die ebenfalls in die Bewertung einfließt.
Bei verkürzten Ausbildungsverträgen ist darauf zu achten, dass der Abschlussprüfung Teil 1 spätestens 3 Monate vor Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden soll!
Weitere Informationen zu den jeweiligen Prüfungen der IHK erhalten Sie u. a. auf den Seiten der
Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) und der
IHK Nordwestfalen.
Die Ausbildungsordnung erreichen Sie über den Link zum
Bundesgesetzblatt.
Zusatzangebote und -qualifikationen
- KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung
- Künstliche Intelligenz (KI) in der beruflichen Bildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung sind Industriekaufleute nicht nur in verschiedenen Branchen der Industrie, sondern auch in anderen Bereichen der Wirtschaft aufgrund ihrer weitgefächerten Ausbildung einsetzbar.
Weiterhin bietet diese Ausbildung eine gute Grundlage zur Weiterbildung im erlernten Beruf und zum Studium.
Für Industriekaufleute gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten stellen nur eine kleine Auswahl dar:
- Bilanzbuchhalter/in
- Fachkaufmann/frau (z. B. Personalfachkaufmann/-frau, Fachkaufman/-frau Handwerk)
- Fachwirt/in (z. B. Industriefachwirt/in)
- Betriebswirt/in staatlich geprüft
Am Ende der Ausbildung können Auszubildende einen Schulabschluss erwerben, der höher ist als der bisher erreichte. Hierbei ist die Vorbildung nicht entscheidend.
Wer bisher noch keinen Schulabschluss erworben hat, kann alle unten aufgeführten Schulabschlüsse erreichen.
Sie erwerben…
- den erweiterten ersten Schulabschluss (Früher: HS10 bzw. Hauptschulabschluss Klasse 10), wenn Sie einen Berufsschulabschluss bekommen.
- den mittleren Abschluss (früher Fachoberschulreife), wenn Sie
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestehen
- und Sie die für den mittleren Abschluss notwendigen Englischkenntnisse (siehe unten) nachweisen.
- den mittleren Abschluss (früher Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe („Quali“, „Q-Vermerk“), wenn Sie
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestehen
- und Sie die für den mittleren Abschluss notwendigen Englischkenntnisse (siehe unten) nachweisen.
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife, wenn Sie
- folgende Voraussetzungen mitbringen
- Fachoberschulreife oder Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe,
- ein bestehendes dreijähriges Ausbildungsverhältnis und
- die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes erhalten
- und während der Ausbildung an einem zusätzlichen Unterrichtsangebot teilnehmen und zusätzlich zum Berufsabschluss die FHR-Prüfung erfolgreich ablegen.
Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse:
- durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
- durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder
- durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).
An die Stelle von Englisch treten für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler Fremdsprachen gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen vom 10. März 1992.