Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang „Industriekauffrau/Industriekaufmann – Duales Studium“ ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife oder einer durch staatliche Stellen als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung. Zudem müssen Sie einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem mit der Westfälischen Hochschule kooperierenden Ausbildungsbetrieb nachweisen. Der duale Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Unterricht für die dual Studierenden findet wöchentlich dienstags am Nachmittag direkt im Anschluss an die Vorlesungen der Westfälischen Hochschule statt. Der Berufsschulunterricht beschränkt sich dabei auf die Vermittlung der Inhalte der drei schriftlichen Prüfungsfächer Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (2-stündig), Geschäftsprozesse (3-stündig) und Wirtschafts- und Sozialprozesse (1-stündig).
Die schulische Ausbildung dauert zwei Jahre. Diese verkürzte Ausbildungsdauer erreichen wir durch die Nutzung inhaltlicher Synergien zwischen den kooperierenden Partnern Schule, Betrieb, IHK und Fachhochschule.
Je nach Ausbildungsbetrieb absolvieren Sie nach zwei oder drei Jahren die Abschlussprüfung vor der zuständigen IHK.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
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Wirtschafts- und Sozialprozesse | | |
| | LF 6, LF 7, LF 8, LF10, LF 11 |
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| In Ausbildung und Beruf orientieren |
| Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen |
| Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren |
| Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen |
| Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
| Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
| Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
| Jahresabschluss analysieren und bewerten |
| Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen |
| Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren |
| Investitions- und Finanzierungsprozesse planen |
| Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen |
Darüber hinaus werden weitere berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer unterrichtet:
- Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
- Deutsch/Kommunikation
- Sport/Gesundheitsförderung
- Religionslehre
- Politik/Gesellschaftslehre
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Zwischen- und die Abschlussprüfung werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Die erste Kammerprüfung erfolgt mit der Teilnahme an der Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung dauert 90 Minuten und findet im Herbst, in der Regel Ende September oder Anfang Oktober sowie im Frühjahr, meistens Ende Februar oder Anfang März statt. Entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung wird die Zwischenprüfung in den Prüfungsfächern Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialprozesse durchgeführt.
Am Ende der Ausbildung erfolgt die zweite Kammerprüfung, die so genannte Abschlussprüfung. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (mündliche Prüfung) zusammen.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet folgende Prüfungsbereiche:
- Geschäftsprozesse (180 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialprozesse (60 Minuten)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (90 Minuten).
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und setzt sich aus der Präsentation eines betrieblichen Prozesses und einem anschließenden Kolloquium zusammen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Prüfungen der IHK erhalten Sie u. a. auf den Seiten der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) und der IHK Nordwestfalen.
Die Ausbildungsordnung erreichen Sie über folgenden Link zum Bundesgesetzblatt.
Der Berufsabschluss wird durch die durch die Kammerprüfung vor der zuständigen IHK erworben. Daneben erfolgt der Erwerb des Bachelor of Arts an der Westfälischen Hochschule.
Der kaufmännische Berufsabschluss (IHK) qualifiziert zur Übernahme von kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Tätigkeiten in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie der sachgerechten Gestaltung von betrieblichen Informations- und Kommunikationflüssen mit den jeweiligen Geschäftspartnern.
Der Hochschulabschluss als „Bachelor of Arts“ kennzeichnet die erste Stufe des nach dem sog. „Bologna-Prozess“ vereinheitlichten, zweistufigen Studiensystems. Er ist wie der IHK-Abschluss ein berufsqualifizierender Abschluss, allerdings mit dem Schwerpunkt auf das Anwenden von Managementfunktionen unter Verwendung wissenschaftlicher Analyse- und Entscheidungsverfahren. Aufbauend lässt sich anschließend noch ein „Master“ im jeweiligen Studienbereich erwerben, der den Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten in Forschung und Lehre eröffnet und die Promotionsmöglichkeit bietet.