Industriekaufleute befassen sich in Betrieben des Mittelstands und der Großindustrie aller Branchen mit kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgaben in den Funktionsbereichen Materialwirtschaft, Produktion, Personal, Absatz oder im Finanz- und Rechnungswesen. Nach Abschluss der Ausbildung bearbeiten sie u. a. spezifische Kundenaufträge, organisieren den Einkauf und das Einlagern von Werkstoffen, organisieren, steuern und überwachen Fertigungsprozesse, planen und ermitteln den Personalbedarf und Personaleinsatz, konzipieren Marketingmaßnahmen und führen diese durch, erstellen und bereiten Informationen für die Kosten- und Leistungsrechnung auf, führen die Finanzbuchhaltung und ermitteln den Finanz- und Investitionsbedarf.
Die Aufnahme eines dualen Studiums bietet leistungsbereiten Nachwuchskräften die Chance der Doppelqualifikation, da sie neben der anspruchsvollen Ausbildung zur Industriekauffrau/zum Industriekaufmann auch den Abschluss eines Bachelor of Arts erwerben können. Somit werden die Vorteile einer fundierten kaufmännischen Berufsausbildung – und die damit verbundenen unzähligen fachpraktischen Erfahrungen innerhalb der Ausbildungsunternehmen – mit dem vielfältigen Fachwissen im Berufskolleg und der Fachhochschule kombiniert.
Diese Doppelqualifizierung bietet somit einen optimalen Karrierestart, da Sie zwei anerkannte Abschlüsse innerhalb von vier Jahren erwerben.
Seit Sommer 2011 kooperieren wir mit der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen und der IHK Nord Westfalen, um Ihnen diese Doppelqualifikation zu ermöglichen.
Das duale Studium an der Westfälischen Hochschule (Campus Gelsenkirchen) bietet die Möglichkeit, parallel zum Erwerb des Bachelor-Abschlusses im Studiengang Wirtschaft eine kaufmännische Berufsausbildung abzuschließen. Der für den erfolgreichen IHK-Abschluss notwendige Berufsschulstoff wird für die in der Regel auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung in einer eigens eingerichteten Klasse „Industriekaufleute mit Studium“ vermittelt.
Die ersten dual Studierenden haben ihre Berufsausbildung im Sommer 2013 erfolgreich abgeschlossen.
Weiterführende Informationen zum Ausbildungsberuf können Sie unter dem Link zum Rahmenlehrplan Industriekauffrau/Industriekaumann und auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) finden.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang „Industriekauffrau/Industriekaufmann – Duales Studium“ ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife oder einer durch staatliche Stellen als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung. Zudem müssen Sie einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem mit der Westfälischen Hochschule kooperierenden Ausbildungsbetrieb nachweisen. Der duale Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Der Unterricht für die dual Studierenden findet wöchentlich dienstags am Nachmittag direkt im Anschluss an die Vorlesungen der Westfälischen Hochschule statt. Der Berufsschulunterricht beschränkt sich dabei auf die Vermittlung der Inhalte der drei schriftlichen Prüfungsfächer Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (2-stündig), Geschäftsprozesse (3-stündig) und Wirtschafts- und Sozialprozesse (1-stündig).
Die schulische Ausbildung dauert zwei Jahre. Diese verkürzte Ausbildungsdauer erreichen wir durch die Nutzung inhaltlicher Synergien zwischen den kooperierenden Partnern Schule, Betrieb, IHK und Fachhochschule.
Je nach Ausbildungsbetrieb absolvieren Sie nach zwei oder drei Jahren die Abschlussprüfung vor der zuständigen IHK.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
1. Jahr | 2. Jahr | |
Geschäftsprozesse | LF 2, LF 5, LF 6 | LF 6, LF 7; LF 10 LF 11 |
Wirtschafts- und Sozialprozesse | LF 1, LF 9 | LF 9, LF 12 |
Steuerung und Kontrolle | LF 3, LF 4 | LF 6, LF 7, LF 8, LF10, LF 11 |
Lernfeld | Beschreibung |
1. | In Ausbildung und Beruf orientieren |
2. | Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen |
3. | Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren |
4. | Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen |
5. | Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
6. | Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren |
7. | Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
8. | Jahresabschluss analysieren und bewerten |
9. | Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen |
10. | Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren |
11. | Investitions- und Finanzierungsprozesse planen |
12. | Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen |
Darüber hinaus werden weitere berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer unterrichtet:
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Zwischen- und die Abschlussprüfung werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Die erste Kammerprüfung erfolgt mit der Teilnahme an der Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung dauert 90 Minuten und findet im Herbst, in der Regel Ende September oder Anfang Oktober sowie im Frühjahr, meistens Ende Februar oder Anfang März statt. Entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung wird die Zwischenprüfung in den Prüfungsfächern Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialprozesse durchgeführt.
Am Ende der Ausbildung erfolgt die zweite Kammerprüfung, die so genannte Abschlussprüfung. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (mündliche Prüfung) zusammen.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet folgende Prüfungsbereiche:
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und setzt sich aus der Präsentation eines betrieblichen Prozesses und einem anschließenden Kolloquium zusammen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Prüfungen der IHK erhalten Sie u. a. auf den Seiten der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) und der IHK Nordwestfalen.
Die Ausbildungsordnung erreichen Sie über folgenden Link zum Bundesgesetzblatt.
Der Berufsabschluss wird durch die durch die Kammerprüfung vor der zuständigen IHK erworben. Daneben erfolgt der Erwerb des Bachelor of Arts an der Westfälischen Hochschule.
Der kaufmännische Berufsabschluss (IHK) qualifiziert zur Übernahme von kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Tätigkeiten in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie der sachgerechten Gestaltung von betrieblichen Informations- und Kommunikationflüssen mit den jeweiligen Geschäftspartnern.
Der Hochschulabschluss als „Bachelor of Arts“ kennzeichnet die erste Stufe des nach dem sog. „Bologna-Prozess“ vereinheitlichten, zweistufigen Studiensystems. Er ist wie der IHK-Abschluss ein berufsqualifizierender Abschluss, allerdings mit dem Schwerpunkt auf das Anwenden von Managementfunktionen unter Verwendung wissenschaftlicher Analyse- und Entscheidungsverfahren. Aufbauend lässt sich anschließend noch ein „Master“ im jeweiligen Studienbereich erwerben, der den Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten in Forschung und Lehre eröffnet und die Promotionsmöglichkeit bietet.
Sie können sich bzw. Ihre Auszubildenden direkt über das Onlineportal der Stadt Gelsenkirchen oder über das Anmeldeformular bei uns anmelden.
Anschrift
Goldbergstr. 58 - 60
45894 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 6384-21000
Fax: 0209 6384-21055
sekretariat@bkamgoldberg.de
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(in den Ferien von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)