Die Ausbildung zum Verkäufer/ zur Verkäuferin im Einzelhandel findet in einer Vielzahl unterschiedlicher Geschäfte statt. Es gibt Lebensmittelhändler, Möbelhändler, Schuhhändler, Drogeriemärkte und vieles mehr. Daher werden den Auszubildenden in sogenannten „branchengemischten Klassen“ alle Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, um eine umfassende Handlungsfähigkeit in ihrem Beruf zu erhalten. Zu den Hauptaufgaben in dem Beruf des Verkäufers/der Verkäuferin im Einzelhandel zählen die Beratung von Kunden, die Beschaffung und Annahme von Waren, das Auffüllen und die Pflege von Waren, die Bearbeitung von Reklamationen sowie das Kassieren.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachklasse zum Verkäufer/ zur Verkäuferin im Einzelhandel ist ein Ausbildungsvertrag. Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Üblicherweise gelten der Erweiterte Erste Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10), der Mittlere Schulabschluss (früher: Realschulabschluss), aber auch das Abitur als schulische Voraussetzung. Eine schnelle Auffassungsgabe, ein sicheres Zahlenverständnis, Kontaktfreude, Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Auftreten sind nur einige der vielen Erfordernisse in diesem Beruf.
Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs bzw. zwölf Monate ist bei entsprechender Vorbildung bzw. hervorragenden schulischen Leistungen möglich. Die entsprechenden Verkürzungen müssen bei der zuständigen Kammer beantragt werden.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
1. Jahr | 2. Jahr | |
Kundenkommunikation und -service | LF 2, LF 3 | LF 10 |
Warenbezogene Prozesse | LF 4, LF 5 | LF 6, LF 7 |
Wirtschafts- und Sozialprozesse | LF 1 | LF 9 |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | – | LF 8 |
Lernfeld | Beschreibung |
1. | Das Einzelhandelsunternehmen erkunden und präsentieren |
2. | Verkaufsgespräche kundenorientiert führen |
3. | Kunden im Servicebereich Kasse betreuen |
4. | Waren präsentieren |
5. | Werben und den Verkauf fördern |
6. | Waren beschaffen |
7. | Waren annehmen, lagern und pflegen |
8. | Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren |
9. | Preispolitische Maßnahmen planen und durchführen |
10. | Besondere Verkaufssituationen bewältigen |
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Berufsabschlussprüfung wird bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Die Inhalte der IHK-Abschlussprüfung erstrecken sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten und auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die IHK-Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Prüfungsfächern und der Bestehensregelung.
Zusatzangebote und -qualifikationen
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I, dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertig. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses ggf. auch mit Qualifikation (Fachoberschulreife) möglich. Diese allgemeinbildenden Abschlüsse qualifizieren die Auszubildenden für weitere Fortbildungsmaßnahmen oder für eine weitere Schullaufbahn (mit dem Ziel der Fachhochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife).
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung ist es möglich, in das dritte Ausbildungsjahr des Ausbildungsberufes „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ einzusteigen.
Weiterbildung zum/zur staatlich geprüften Betriebswirt/Betriebswirtin, Schwerpunkt Absatzwirtschaft am Berufskolleg am Goldberg ist darüber hinaus möglich.
Am Ende der Ausbildung können Auszubildende einen Schulabschluss erwerben, der höher ist als der bisher erreichte. Hierbei ist die Vorbildung nicht entscheidend.
Wer bisher noch keinen Schulabschluss erworben hat, kann alle unten aufgeführten Schulabschlüsse erreichen.
Sie erwerben…
Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse:
An die Stelle von Englisch treten für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler Fremdsprachen gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen vom 10. März 1992.
Die Zuordnung der Berufsschultage erfolgt in der letzten Ferienwoche. Das genaue Datum des ersten Unterrichtstages und die Berufsschultage, die Klassenzuteilung und der Klassenraum werden den Ausbildungsbetrieben durch den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin in der letzten Ferienwoche mitgeteilt.
Folgendes sollen die Auszubildenden am ersten Berufsschultag mitbringen:
Folgende Schulbücher sind in aktuellster Auflage für die jeweiligen Ausbildungsjahre selbst zu beschaffen:
Alle weiteren Schulbücher werden durch die Schule gestellt.
Anschrift
Goldbergstr. 58 - 60
45894 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 6384-21000
Fax: 0209 6384-21055
sekretariat@bkamgoldberg.de
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(in den Ferien von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)