Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachklasse zur Kauffrau / Kaufmann im Groß- und Außenhandel ist ein gültiger Ausbildungsvertrag.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs bzw. zwölf Monate ist bei entsprechender Vorbildung bzw. hervorragenden schulischen Leistungen in Absprache mit den Ausbildungsbetrieben möglich.
Fächer und Lernfelder (LF) des berufsbezogenen Bereichs sind wie folgt zugeteilt:
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Wirtschafts- und Sozialprozesse | | | |
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| Das Unternehmen präsentieren und die eigene Rolle mitgestalten |
| Aufträge kundenorientiert bearbeiten |
| Beschaffungsprozesse durchführen |
| Werteströme erfassen und dokumentieren |
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| Ein Marketingkonzept entwickeln |
| Außenhandelsgeschäfte anbahnen |
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| Geschäftsprozesse mit digitalen Werkzeugen unterstützen |
| Kosten- und Leistungsrechnung durchführen |
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| Warentransporte abwickeln |
| Ein Projekt im Großdhandel planen und durchführen |
Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs sind
- Großhandelsprozesse
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Wirtschafts- und Sozialprozesse
- Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
Zu den Fächern des berufsübergreifenden Bereichs zählen Deutsch/Kommunikation, Politik / Gesellschaftslehre, Religion, Sport / Gesundheitsförderung.
Zudem legen wir im Differenzierungsbereich einen Schwerpunkt auf das Thema E-Commerce.
Die Berufsschultage verteilen sich folgendermaßen über die 3 Lehrjahre (Stand: 02/2023):
1. Lehrjahr: Mo. & Mi:
2. Lehrjahr: Mo. & Do.
3. Lehrjahr: Di. & Fr.
Der Berufsabschluss erfolgt durch die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese ist in zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen abzulegen. Der erste Teil der schriftlichen Abschlussprüfung erfolgt im zweiten Lehrjahr Ende Februar / Anfang März. Schwerpunkt dieser Prüfung ist das Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen. Dazu zählen:
- Warensortiment zusammenstellen und Dienstleistungen anbieten (10 %)
- Einkauf von Waren und Dienstleistungen (35 %)
- Verkauf (35 %)
- Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen und steuern (20 %)
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Am Ende des dritten Lehrjahres erfolgt der zweite Teil der schriftlichen Abschlussprüfung. Diese Prüfung setzt sich aus folgenden Prüfungsbereichen zusammen:
- Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften (120 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
- Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen (60 Minuten)
Die mündliche Prüfung (Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe) dauert 30 Minuten und wird vor einem branchenspezifischen Fachausschuss abgelegt. Unsere Lehrer haben eine langjährige Erfahrung durch die Mitarbeit in diesen IHK-Prüfungsausschüssen und bereiten die Auszubildenden gezielt auf die Prüfungen vor.
Zusatzangebote und -qualifikationen
Im Zuge der Neuordnung des Ausbildungsberufes „Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement“ sind die Ausbildungsinhalte an die Bedürfnisse der Groß- und Außenhandelsbetriebe angepasst worden und erfahren einen umfassenden Digitalisierungsschub. Die permanente Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rahmen des E-Business und die vielfältigen Möglichkeiten digitaler Vertriebskanäle rücken in den Fokus.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt daher für uns auf dem Bereich E-Commerce, der für unsere Unternehmen von zunehmender Bedeutung wird. Gemeinsam mit den Auszubildenden gestalten wir einen professionellen Webauftritt und implementieren einen Online-Shop. Die Ausbildung bereitet auf die digitalen Herausforderungen gezielt vor.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung sind Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement nicht nur in verschiedenen Branchen des Handels und der Industrie, sondern auch in anderen Bereichen der Wirtschaft aufgrund ihrer weitgefächerten Ausbildung einsetzbar. Zu den Einsatzgebieten der Kaufleute im Groß- und Außenhandel zählen u. a. die Bereiche des Einkaufs, die Materialwirtschaft, das Personalmanagement und die Absatzwirtschaft / das Marketing. Weiterhin bietet die Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement eine gute Grundlage zur Weiterbildung im erlernten Beruf (u. a.: Außenhandelsfachwirt/in, Fachwirt/in – Exportwirtschaft, Betriebswirt/in staatlich geprüft, Bilanzbuchhalter/in und zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium).
Abschlussfeier 2023
Die traditionelle Lossprechung der Absolventen findet statt am Dienstag, 20. Juni 2023 um 11:00 Uhr beim Arbeitgeberverband für den Groß- und Außenhandel im Industrieclub Friedrich Grillo, Zeppelinallee 51, in 45883 Gelsenkirchen.
Eröffnungsfeier 2023
Die traditionelle Eröffnungsfeier und Einschulung der Unterstufe findet statt am 9. August 2023 um 11:00 Uhr beim Arbeitgeberverband für den Groß- und Außenhandel im Industrieclub Friedrich Grillo, Zeppelinallee 51, in 45883 Gelsenkirchen.
Abschlussprüfungen
Abschlussprüfung Teil I (AO 2020)
Frühjahr 2023
Mittwoch, 1. März 2023
Herbst 2023
Dienstag, 19. September 2023
Frühjahr 2024
Mittwoch, 28. Februar 2024
Abschlussprüfung Teil II (AO 2020)
Sommer 2023
Dienstag, 25. April 2023
Mittwoch, 26. April 2023
Winter 2023/24
Dienstag, 28. November 2023
Mittwoch, 29. November 2023
Sommer 2024
Dienstag, 23. April 2024
Mittwoch, 24. April 2024
Für weitere aktuelle Prüfungstermine folgen Sie bitte dem Link der zuständigen IHK.
Am Ende der Ausbildung können Auszubildende einen Schulabschluss erwerben, der höher ist als der bisher erreichte. Hierbei ist die Vorbildung nicht entscheidend.
Wer bisher noch keinen Schulabschluss erworben hat, kann alle unten aufgeführten Schulabschlüsse erreichen.
Sie erwerben…
- den erweiterten ersten Schulabschluss (Früher: HS10 bzw. Hauptschulabschluss Klasse 10), wenn Sie einen Berufsschulabschluss bekommen.
- den mittleren Abschluss (früher Fachoberschulreife), wenn Sie
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestehen
- und Sie die für den mittleren Abschluss notwendigen Englischkenntnisse (siehe unten) nachweisen.
- den mittleren Abschluss (früher Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe („Quali“, „Q-Vermerk“), wenn Sie
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestehen
- und Sie die für den mittleren Abschluss notwendigen Englischkenntnisse (siehe unten) nachweisen.
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife, wenn Sie
- folgende Voraussetzungen mitbringen
- Fachoberschulreife oder Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe,
- ein bestehendes dreijähriges Ausbildungsverhältnis und
- die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes erhalten
- und während der Ausbildung an einem zusätzlichen Unterrichtsangebot teilnehmen und zusätzlich zum Berufsabschluss die FHR-Prüfung erfolgreich ablegen.
Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse:
- durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
- durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder
- durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).
An die Stelle von Englisch treten für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler Fremdsprachen gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen vom 10. März 1992.